Winterreifenpflicht – Von O (Oktober) bis O (Ostern)

Es ist immer besser, wenn man bereits vor oder mit Ankündigung entsprechender Wetterverhältnisse – als Faustregel gilt nach wie vor O bis O (im Oktober Winterreifen aufziehen und bis etwa Ostern fahren) – , die Reifen wechselt, denn aus Gründen der Verkehrssicherheit macht die rechtzeitige Umrüstung auf alle Fälle Sinn, da man rechtzeitig für Wetterverhältnisse, bei denen Winterreifenpflicht gilt, gewappnet ist.

Mit der „Winterreifen-Verordnung“ wird vorgeschrieben, bei welchen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Bei winterlichen Wetterverhältnissen ist das Fahren mit Winterreifen vorgeschrieben. Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zu den winterlichen Wetterverhältnissen. Bei solchen Wetterverhältnissen kann bei Verwendung von Sommerreifen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden.

Pressemitteilung Verkehrssicherheit im Winter

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